Mieten . Informationen zum Ablauf
Sie interessieren sich für eine der von uns angebotenen Wohnungen, ein Appartement, Reihen- oder Einzelhaus?
Gerne informieren wir Sie hier über die nächsten Schritte.
Mieten . Erstkontakt . Besichtigung . Unterlagen . Mietvertrag . Übergabe . Kontakt
Schreiben Sie uns gerne an. Wir geben Ihnen weitere Informationen, beantworten Ihre Fragen. Und vereinbaren gerne Ihren ganz individuellen Besichtigungstermin:
Da wir häufig mit Interessenten unterwegs sind, ist es nahezu unmöglich, uns telefonisch zu erreichen. Bitte senden Sie uns eine eMail oder eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir rufen so schnell es geht zurück.
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Es ist wichtig, dass Sie sich das Objekt Ihres Interesses ganz in Ruhe anschauen. Wann immer möglich gemeinsam mit allen, die später einziehen würden. Wir wollen schließlich, dass Sie und Ihre Lieben sich in Ihrem neuen Zuhause auch wirklich wohl fühlen.
Sagen Sie uns, wann es bei Ihnen am besten passt. Ob morgens oder abends, an einem bestimmten Wochentag oder lieber am Wochenende.
Ungewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Auch von uns. Denn Ihre – und unsere – Gesundheit ist uns sehr wichtig.
Bitte beachten Sie daher für unsere Besichtigungstermine während der Corona-Pandemie die folgenden Hinweise:
Wir führen ausschließlich Einzelbesichtigungen für maximal zwei Personen, in Ausnahmeällen bei Familien mit im eigenen Haushalt lebenden Kindern für maximal drei bzw. vier Personen, durch.
Wir empfangen Sie unter Umständen im Freien, vor dem Hauseingang. Bitte verzeihen Sie uns diese kleine Unhöflichkeit. Vorerst müssen wir auch auf einen Händedruck verzichten und können Sie nur aus der Ferne anlächeln.
Wir öffnen Ihnen Tür und Tor. Im Haus und in der Wohnung. Bitte fassen Sie so wenig wie möglich, am besten gar nichts an. Und lassen Sie, auch wenn Sie wieder gehen, alle Türen offen.
Sollten Sie im Treppenhaus anderen Personen begegnen, achten Sie bitte auf eine angemessene räumliche Distanz zu ihnen.
Wir erwarten Sie dann wieder im Freien, vor dem Hauseingang. Bitte verzeihen Sie, dass wir uns auch dort nicht ausführlich über Ihren Eindruck vom Objekt austauschen können.
Am besten telefonieren wir im Anschluss ganz in Ruhe oder Sie schicken uns eine eMail mit Ihren Anmerkungen und eventuellen Fragen.
Wir denken, dass Sie auch auf diesem Wege einen guten, vor allem persönlichen Eindruck vom Objekt Ihres Interesses gewinnen können. Denn nur Sie wissen, was Ihnen ganz individuell wichtig ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Und bitte: Bleiben Sie gesund.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Entscheidung:
Uns ist sehr daran gelegen, dass Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohlfühlen. Dazu gehören auch die finanziellen Rahmenbedingungen. Als groben Richtwert sollte daher Ihr monatliches Netto-Einkommen mindestens dem 2,5-fachen der monatlichen Warmmiete entsprechen.
Sie erreichen das nicht ganz? Sind sich aber sicher, dass Sie die Miete regelmäßig zahlen können, ohne auf alles andere verzichten zu müssen? Dann gibt es ja vielleicht einen Elternteil oder anderen Verwandten, der die Wohnung mit Ihnen gemeinsam mieten würde...
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Die Eigentümer der Wohnung, des Appartements oder Hauses möchten natürlich eine möglichst sichere Grundlage für ihre Entscheidung, welchem Mieter sie ihr Objekt anvertrauen.
Unsere Empfehlungen, die wir nach den Besichtigungen aussprechen, sind ein Teil davon. Wichtig sind aber auch die folgenden Unterlagen. Für alle Personen, die in den Mietvertrag aufgenommen werden sollen. Zusammengefasst in einer PDF:
- die von allen potenziellen Mietern vollständig ausgefüllte und unterschriebene
Mieterselbstauskunft
(Wird die gewünschte Wohnung im Auftrag des Eigentümers von einer Hausverwaltung betreut, benötigen wir wahrscheinlich ein anderes Formular. Sie finden es auf der
Seite der Wohnung unter "Ihr Mietvertrag".
- Kopie/-n des/der Personalausweise bzw. Reisepässe aller Beteiligten
- eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (Vormieterbescheinigung)
- die letzten drei Lohn-/Gehaltsabrechnungen,
als Selbständige, die volle BWA des vergangenen und des aktuellen Jahres (letztes Quartal)
oder als Rentner/-in oder Pensionär/-in Ihren aktuellen Renten- oder Pensionsbescheid
- gegebenenfalls ergänzt um weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen,
Betriebsrente usw., den Kindergeldnachweis oder einen Nachweis über Unterhaltszahlungen
- eine SCHUFA-Auskunft, die nicht älter als drei Monate ist, oder etwas vergleichbares
Ihre Informationen und Unterlagen werden dabei streng vertraulich behandelt und nur im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis verwendet.
Fällt die Entscheidung des Vermieters und/oder der Hausverwaltung als sein Vertreter zu Ihren Gunsten, werden Ihre Unterlagen direkt in die Mieterakte übernommen. Entscheiden sich Eigentümer und/oder Hausverwaltung für einen anderen Interessenten, werden Ihre persönlichen Daten selbstverständlich umgehend gelöscht bzw. vernichtet.
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In der Regel wird für die von uns vermieteten Wohnungen ein sogenannter "Hamburger Mietvertrag" erstellt. Durch uns oder die die Wohnung betreuende Hausverwaltung. Bei Neubauten oder erst vor kurzem renovierten bzw. sanierten Wohnungen in der Regel mit Staffelmieten, einem Kündigungsausschluss von mindestens einem Jahr und einer Kaution in Höhe von 3 Netto-Kaltmieten.
Die Unterzeichnung des Mietvertrags erfolgt in den Räumen der Hausverwaltung.
Wobei auch hier Ausnahmen die Regel bestimmen. Details zum Mietvertrag und zur Unterzeichnung stimmen wir gerne persönlich mit Ihnen ab, sobald der Eigentümer der Wohnung Sie als neue(n) Mieter bestätigt.
Für die Vermittlung der hier angebotenen Wohnungen fällt für Sie keine Maklerprovision an, da wir im Auftrag des Vermieters tätig werden. Leider ergab sich jedoch in der letzten Zeit häufiger, dass wir für Miet-Interessenten einen unterschriftsreifen Mietvertrag erstellten und mit der zuständigen Hausverwaltung einen Unterschriftstermin vereinbarten, sie sich dann aber kurzfristig doch gegen die Wohnung entschieden.
Sicher, es gibt im Leben immer wieder Momente, die einen zwingen, seine Pläne zu ändern. Doch leider ist der Grund für eine so späte Absage meist, dass mehrere Wohnungen gleichzeitig zur Disposition stehen und so für andere Miet-Interessenten blockiert werden. Bei allem Verständnis dafür, dass die Entscheidung für einen neuen Lebensmittelpunkt nicht immer leicht ist: Diese späten Absagen sind nicht nur gegenüber anderen Miet-Interessenten unschön, sondern verursachen bei uns zusätzliche Kosten. Wir behalten uns daher ausdrücklich vor, Miet-Interessenten, deren Mietverträge abgestimmt und unterschriftsreif erstellt und für die Unterschriftstermine vereinbart wurden, die dann aber doch noch absagen, 50,00 € zzgl. MwSt., also 59,50 € Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.
Kommt der Mietvertrag zustande, fällt selbstverständlich keine Bearbeitungsgebühr an. Auch dann nicht, wenn Sie den Mietvertrag nur als Entwurf zur Prüfung zugeschickt bekamen und daraufhin zurücktreten.
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Die Details zur Übergabe der Wohnung, des Appartements oder Hauses stimmen wir am besten persönlich ab. Hier darauf einzugehen, wäre zu umfangreich, da sich das Vorgehen von Eigentümer zu Eigentümer, von Hausverwaltung zu Hausverwaltung unterscheidet.
Dann sprechen Sie uns bitte an:
Viele Dinge lassen sich in einem persönlichen Gespräch viel besser und schneller klären, als mit langen Texten per eMail oder auf unserer Internetseite...